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- Die Gebühren verstehen sich jeweils als
Monatsbeitrag
(Preise ab 01.10.2011):
Einzelunterricht
wöchentlich ½ Stunde
44 €
wöchentlich ¾ Stunde
66 €
Gruppenunterricht
2er Gruppe ½ Stunde/Woche
22 €
2er Gruppe ¾ Stunde/Woche
33 €
3er Gruppe ¾ Stunde/Woche
22 €
4-5er Gruppe ¾ Stunde/Woche
18 €
6-7er Gruppe ¾ Stunde/Woche
14 €
Kinderchor
5 €
Jugendchor
5 €
Orchester
kostenfrei
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- Musikalische Früherziehung
Gebühr nach Gruppengröße

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Schnupperkurse (siehe
auch Beschreibung unter Fächerangebot)
- Einzelunterricht - für die Dauer von
3 Monaten (12 Unterrichtseinheiten)
12 x wöchentlich ½ Stunde
56 € pro Monat
12 x wöchentlich ¾ Stunde
84 € pro Monat
Diverse Instrumente können gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden.

Wichtige
Hinweise zu den Kursen:
Die Kurse der Musikschule Voerde e.V.
finden in verschiedenen Voerder Schulen statt.
Die Kurse sind als Einzelunterricht
organisiert oder in Gruppen mit 2 oder mehr Teilnehmern;
die Spielkreise haben
unterschiedlich viele Teilnehmer. Die Auswahl des Lehrmaterials
wird dem
Alter, der Begabung und der Neigung des einzelnen Schülers angepasst.
Ermäßigungen für Geschwisterkinder sind nach Rücksprache mit der Musikschule
möglich.
Die Semestergebühr wird quartalsmäßig, jeweils in der 1.
Januar-,
April-, Juli- und Oktoberwoche abgebucht; sie kann in Ausnahmefällen monatlich im
voraus überwiesen werden. Ein Zustandekommen der Kurse behalten wir uns vor.
Das Unterrichtsjahr beginnt am 1.1. eines Jahres (evtl. später) und endet am 31.12.
des Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 6 Wochen zum Jahresende;
aus wichtigem Grund (z.B. Wegzug oder längere Krankheit) ist eine Abmeldung
jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, jedoch immer schriftlich, möglich.
Während einer Einführungszeit von 3 Monaten im Anfangsunterricht kann
der Unterricht von dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten oder
dem Lehrer im Einvernehmen mit dem musikalischen Leiter zum Ende des
3. Monats gekündigt werden.
In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Fällt der Unterricht wegen Krankheit einer Lehrkraft mehr als einmal im
Kalendervierteljahr aus und kann nicht nachgeholt oder vertretungsweise von
einer Lehrkraft übernommen werden, so haben die Erziehungsberechtigten
Anspruch auf anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren; ist der Schüler
erkrankt, fällt der Unterricht ersatzlos aus.
Um weiterhin erfolgreich arbeiten zu können, benötigt die Musikschule
Voerde e.V. Ihre Unterstützung. Fördermitglieder des Vereins sind jederzeit willkommen.
Der Förderbetrag beträgt monatlich 3 €.

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